Fragen & Antworten

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"Personalwesen"

Was ändert sich bei den Minijobs ab 01.01.2005?
Die Bundesknappschaft, zuständig für alle Meldungen über Aushilfsbeschäftigungen, hat ab 01.01.2005 die Umlagesätze U1 und U2 erheblich gesenkt. Die Lohnfortzahlungsumlage U1 von 1,2 % auf 0,1 %. Die Mutterschaftsgeldumlage U2 von bisher 0,1 % wird nicht mehr erhoben.